EDV-Recht – Infos im Netz
Das EDV-Recht wird heute auch oft als IT-Recht bezeichnet. Bestandteil des geltenden EDV-Rechts sind alle rechtlich relevanten Umstände, die im Zusammenhang mit der elektronischen Datenverarbeitung stehen. Dabei werden sowohl relevante Bereiche der Datenerfassung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung, bzw. –weitergabe in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen geregelt.
Zum Bereich des EDV-Rechts gehört unter anderem auch die Ausgestaltung von Verträgen, die Hard- und Software betreffen. Wichtiger Bestandteil ist auch das Urheberrecht bezüglich der Softwareentwicklung sowie die Rechtsbereiche Jugendschutz und Datenschutz. In der Anwendung wird das deutsche EDV-Recht in starkem Maße auch von der internationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung tangiert. Besonders im Bereich der IT-Technik und entsprechender Softwarelösungen sowie im Zusammenhang mit der globalen Nutzung beispielsweise des Internet ist das EDV-Recht kein starrer Rechtsbereich sondern ständiger Diskussion und Veränderung unterworfen.
Ein besonderer und abgegrenzter Rechtsbereich innerhalb des EDV-Rechts ist das Telekommunikationsrecht, das weit über die Nutzung von technischen Einrichtungen und Anlagen zum Datenaustausch, zur Datenerfassung, -speicherung, und –weitergabe hinausgeht. In sicherheitsrelevanten Bereichen der elektronischen Datenverarbeitung gelten besondere Sicherungs- und Schutzvorschriften, die im Einzelfall vom Experten genauer dargestellt werden müssen um eine sichere Umsetzung der Vorschriften zu gewährleisten. Alles in allem ist das EDV-Recht ein rechtlicher Bereich, in dem mehrere Gesetze und Verordnungen bezüglich der Nutzung und Anwendung elektronischer Datenverarbeitungstechnik und tangierender Bereiche Regelungen treffen.

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