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Urheberrecht beachten

Als Teil der Rechtsordnung regelt das Urheberrecht die Rechte und wirtschaftlichen Interessen eines Urhebers an seinem Werk. Dieses Recht kann und wird oftmals im Interesse der öffentlichen Diskussion und Darstellung eingeschränkt. Beispiele für die Einschränkung des Urheberrechtes sind das zitatrecht oder auch das Recht auf so genannte Privatkopien von Werken anderer Urheber.

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG)

Das Urheberrecht wird im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Ergänzend dazu werden urheberrechtliche Regelungen im Wahrnehmungsrechtsgesetz (WahrnG) und im Verlagsgesetz (VerlG) festgeschrieben. Im Gegensatz zum gewerblichen Rechtsschutz gehört das Urheberrecht in den Bereich des deutschen Privatrechtes. Hier werden vor allem Güter aus dem kulturellen Bereich geschützt. Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, der auf den Schutz so genannter Immaterialgüter abzielt, geht es dagegen mehr um schöpferische Leistungen auf dem gewerblichen Gebiet. Beispiel ist hier das Patent- oder Gebrauchsmusterschutzrecht.

Im deutschen privaten Urheberrecht werden dem Schöpfer kultureller Werke die Rechte auf die Verwertung und das urheberpersönlichkeitsrecht zugestanden. Damit bleibt es im alleinigen Ermessen des Urhebers, wann, wo und wie er seine Werke zugänglich macht, sofern davon nicht andere Rechtsbeziehungen oder Rechtsbereiche erfasst werden.

Wer kann Urheber sein?

Urheber im Sinne des deutschen Urheberrechts können nur natürliche Personen, nicht aber juristische Personen entsprechend des Urheberrechtsgesetzes sein. Hier kann höchstens ein Nutzungsrecht begründet werden. Bei Gruppen von Personen, die gemeinsam ein Werk geschaffen haben (zum Beispiel im Musikbereich) stehen alle Beteiligten Miturheberrechte zu.

Werden Werke im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschaffen muss der Urheber die Rechte meist an den Arbeitgeber übertragen. Da sich das Urheberrecht als ein sehr umfangreiches Gesamtwerk mit vielen Einzelabwägungen zeigt, macht sich im Zweifelsfall eine kompetente Fachberatung durch einen spezialisierten Juristen empfehlenswert.

Eine Empfehlung: Im Rechtsgebiet des Sozialrechts erhalten Sie kompetenten Rat vom Sozialrecht Anwalt.

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