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	<description>Security first. Sicherheit geht vor.</description>
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		<title>EDV-Recht &#8211; Infos im Netz</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Jan 2010 15:18:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Das EDV-Recht wird heute auch oft als IT-Recht bezeichnet. Bestandteil des geltenden EDV-Rechts sind alle rechtlich relevanten Umstände, die im Zusammenhang mit der elektronischen Datenverarbeitung stehen. Dabei werden sowohl relevante Bereiche der Datenerfassung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung, bzw. –weitergabe in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen geregelt.

Zum Bereich des EDV-Rechts gehört unter anderem auch die Ausgestaltung von Verträgen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das EDV-Recht wird heute auch oft als IT-Recht bezeichnet. Bestandteil des geltenden <a href=“http://www.anwaltskanzlei-online.de/“>EDV-Rechts</a> sind alle rechtlich relevanten Umstände, die im Zusammenhang mit der elektronischen Datenverarbeitung stehen. Dabei werden sowohl relevante Bereiche der Datenerfassung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung, bzw. –weitergabe in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen geregelt.</strong></p>
<p><span id="more-11"></span></p>
<p>Zum Bereich des EDV-Rechts gehört unter anderem auch die Ausgestaltung von Verträgen, die Hard- und Software betreffen. Wichtiger Bestandteil ist auch das Urheberrecht bezüglich der Softwareentwicklung sowie die Rechtsbereiche Jugendschutz und Datenschutz. In der Anwendung wird das deutsche EDV-Recht in starkem Maße auch von der internationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung tangiert. Besonders im Bereich der IT-Technik und entsprechender Softwarelösungen sowie im Zusammenhang mit der globalen Nutzung beispielsweise des Internet ist das EDV-Recht kein starrer Rechtsbereich sondern ständiger Diskussion und Veränderung unterworfen.</p>
<p>Ein besonderer und abgegrenzter Rechtsbereich innerhalb des EDV-Rechts ist das Telekommunikationsrecht, das weit über die Nutzung von technischen Einrichtungen und Anlagen zum Datenaustausch, zur Datenerfassung, -speicherung, und –weitergabe hinausgeht. In sicherheitsrelevanten Bereichen der elektronischen Datenverarbeitung gelten besondere Sicherungs- und Schutzvorschriften, die im Einzelfall vom Experten genauer dargestellt werden müssen um eine sichere Umsetzung der Vorschriften zu gewährleisten. Alles in allem ist das EDV-Recht ein rechtlicher Bereich, in dem mehrere Gesetze und Verordnungen bezüglich der Nutzung und Anwendung elektronischer Datenverarbeitungstechnik und tangierender Bereiche Regelungen treffen.</p>
<h2>Schwerpunkt: EDV-Recht &#038; IT / TK-Recht</sth2rong><br />
Das EDV-Recht umfasst alle rechtlichen Konstellationen, die mit der elektronischen Datenverarbeitung zusammenhängen. Häufige Themen des EDV-Rechts sind u. a. Soft- und Hardwareverträge, ASP-Verträge, Lizenzverträge, die Urheberrechte der Softwareentwickler, der Jugendschutz und der Datenschutz. Das IT-Recht setzt sich aus Anteilen des deutschen und des internationalen Rechts zusammen. Es regelt die Rechtsverhältnisse diverser Interessengruppen für Informationstechnologien, wie etwa der Hersteller, Betreiber, Händler, Wiederverkäufer, Lieferanten und Anwender von Soft- und Hardware. Onlineauktionen, Onlineshops und Telefonmarketing stellen eine sehr effiziente Absatzmöglichkeit dar, sind aber auch mit enormen Risiken verbunden, die einer fachkompetenten Rechtsberatung und einer rechtlichen Absicherung bedürfen. Das TK-Recht ist der rechtliche Rahmen für alle Varianten der Telekommunikation und zielt darauf, den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend ausreichende Dienstleistungen im TK-Bereich zu gewährleisten.</p>
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		<title>Preisangabenverordnung</title>
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		<pubDate>Sat, 09 Jan 2010 15:22:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Preisangabenverordnung regelt seit 1985 in der Bundesrepublik Deutschland die Angabe der Preise und ihre Zusammensetzung gegenüber dem Endverbraucher. Als Regelung im Rahmen der Verbraucherschutzverordnung stellt die Preisangabenverordnung ein wichtiges Faktum im Wirtschaftsverkehr von Waren und Leistungen zwischen Anbieter und Letztverbraucher dar.

Wesentlich für den Endverbraucher ist, dass entsprechend der Preisangabenverordnung alle Preisbestandteile im Verbraucherpreis anzugeben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Preisangabenverordnung regelt seit 1985 in der Bundesrepublik Deutschland die Angabe der Preise und ihre Zusammensetzung gegenüber dem Endverbraucher. Als Regelung im Rahmen der Verbraucherschutzverordnung stellt die Preisangabenverordnung ein wichtiges Faktum im Wirtschaftsverkehr von Waren und Leistungen zwischen Anbieter und Letztverbraucher dar.</strong></p>
<p><span id="more-13"></span></p>
<p>Wesentlich für den Endverbraucher ist, dass entsprechend der Preisangabenverordnung alle Preisbestandteile im Verbraucherpreis anzugeben sind. Nur die Angabe der Nettopreise, auch mit Zusätzen zur Mehrwertsteuer, ist demnach nicht erlaubt. So sollen die Preisangaben eindeutiger und auch besser miteinander vergleichbar sein. Für den Handel zwischen Unternehmen gelten andere Regeln. Hier wird in der Regel der Nettopreis angegeben, die Vermerke auf die zusätzlich zu entrichtende Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer sind hier üblich.</p>
<p>Für das Kreditwesen ist die Preisangabenverordnung ebenso gültig wie bindend. Auch hier sind alle relevanten Preise und zusätzlichen Kosten eindeutig anzugeben. Für Privatkunden sind die Effektivzinssätze anzugeben. Auch hier stehen die größere Transparenz der vielen Kreditangebote und vor allem ihre Vergleichbarkeit untereinander im Mittelpunkt der Verordnung. Im Versandhandel, besonders im Online-Handel, nimmt die Preisangabenverordnung eine besondere Rolle ein. Hier ist auch die korrekte Angabe von anfallenden Versandkosten zusätzlich zu den Angaben der Mehrwertsteuer unerlässlich. Alle preisrelevanten Bestandteile müssen spätestens vor dem Beenden eines Bestellvorgangs für den Käufer ersichtlich sein. Werden zusätzliche Kosten mit der so genannten Sternchenlösung sichtbar gemacht, so ist darauf zu achten, dass diese Sternchenverweise für den Verbraucher gut sichtbar und eindeutig kenntlich gemacht werden müssen.</p>
<p>Verstöße gegen die Preisangabenverordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldstrafen bis zu 25.000 Euro belegt werden. Außerdem liegt oft ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Dies kann zusätzlich mit Abmahnungen und den damit verbundenen Kosten belegt werden.</p>
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		<title>Urheberrecht beachten</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Jan 2010 15:17:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Teil der Rechtsordnung regelt das  Urheberrecht die Rechte und wirtschaftlichen Interessen eines Urhebers an seinem Werk. Dieses Recht kann und wird oftmals im Interesse der öffentlichen Diskussion und Darstellung eingeschränkt. Beispiele für die Einschränkung des Urheberrechtes sind das zitatrecht oder auch das Recht auf so genannte Privatkopien von Werken anderer Urheber.

Das Urheberrecht wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Als Teil der Rechtsordnung regelt das <a  href=“http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht“> Urheberrecht </a>die Rechte und wirtschaftlichen Interessen eines Urhebers an seinem Werk. Dieses Recht kann und wird oftmals im Interesse der öffentlichen Diskussion und Darstellung eingeschränkt. Beispiele für die Einschränkung des Urheberrechtes sind das zitatrecht oder auch das Recht auf so genannte Privatkopien von Werken anderer Urheber.</strong></p>
<p><span id="more-8"></span></p>
<p>Das Urheberrecht wird im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Ergänzend dazu werden urheberrechtliche Regelungen im Wahrnehmungsrechtsgesetz (WahrnG) und im Verlagsgesetz (VerlG) festgeschrieben. Im Gegensatz zum gewerblichen Rechtsschutz gehört das Urheberrecht in den Bereich des deutschen Privatrechtes. Hier werden vor allem Güter aus dem kulturellen Bereich geschützt. Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, der auf den Schutz so genannter Immaterialgüter abzielt, geht es dagegen mehr um schöpferische Leistungen auf dem gewerblichen Gebiet. Beispiel ist hier das Patent- oder Gebrauchsmusterschutzrecht. </p>
<p>Im deutschen privaten Urheberrecht werden dem Schöpfer kultureller Werke die Rechte auf die Verwertung und das urheberpersönlichkeitsrecht zugestanden. Damit bleibt es im alleinigen Ermessen des Urhebers, wann, wo und wie er seine Werke zugänglich macht, sofern davon nicht andere Rechtsbeziehungen oder Rechtsbereiche erfasst werden.</p>
<p>Urheber im Sinne des deutschen Urheberrechts können nur natürliche Personen, nicht aber juristische Personen entsprechend des Urheberrechtsgesetzes sein. Hier kann höchstens ein Nutzungsrecht begründet werden. Bei Gruppen von Personen, die gemeinsam ein Werk geschaffen haben (zum Beispiel im Musikbereich) stehen alle Beteiligten Miturheberrechte zu.</p>
<p>Werden Werke im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschaffen muss der Urheber die Rechte meist an den Arbeitgeber übertragen. Da sich das Urheberrecht als ein sehr umfangreiches Gesamtwerk mit vielen Einzelabwägungen zeigt, macht sich im Zweifelsfall eine kompetente Fachberatung durch einen spezialisierten Juristen empfehlenswert.</p>
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		<title>Meine Daten speichere ich auf meiner Festplatte</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Jan 2010 15:11:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei der Arbeit am PC entstehen Daten, die gespeichert werden. Das erfolgt auf einer Festplatte, einem magnetischen Massenspeichermedium (HDD), das intern eingebaut ist, aber auch extern stationiert sein kann. Die Festplatte ist über eine Schnittstelle mit dem Computer verbunden. Heutige Festplatten können ein Datenvolumen von mehr als einem Terabyte speichern. Durch die Drehung der Festplatte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bei der Arbeit am PC entstehen Daten, die gespeichert werden. Das erfolgt auf einer Festplatte, einem magnetischen Massenspeichermedium (HDD), das intern eingebaut ist, aber auch extern stationiert sein kann. Die Festplatte ist über eine Schnittstelle mit dem Computer verbunden. Heutige Festplatten können ein Datenvolumen von mehr als einem Terabyte speichern. Durch die Drehung der Festplatte ist ein schneller Zugriff auf die gespeicherten Daten möglich.</strong></p>
<p><span id="more-6"></span></p>
<p>Zur besseren Übersichtlichkeit der gespeicherten Daten werden Festplatten, so auch meine Festplatte, partitioniert. Das heißt, die Festplatte oder externe Festplatte wurde in mehrere, unterschiedlich große, „schein-bare“ Laufwerke aufgeteilt bzw. angelegt. Auf dem Laufwerk „C“, meist „Lokaler Datenträger“ genannt, befinden sich das Betriebssystem und alle Anwenderprogramme, die von mir benutzt werden. Laufwerk „D“ dient zur Speicherung der persönlichen, der „eigenen“ Daten, die beispielsweise Word- und Excel-Dateien sein können und das Laufwerk „D“ meiner Festplatte nutze ich zur Speicherung der Bilder, die ich mit meiner Digitalkamera aufgenommen habe. </p>
<p>Durch die Partitionierung der Festplatte habe ich stets einen sehr guten Überblick über meine gespeicherten Daten. In den jeweiligen Laufwerken befinden sich noch diverse Dateiordner, die ich selbst im Explorer über die Funktion „Datei“, “Neu“, “Ordner angelegt und thematisch beschriftet habe. Darin sind die entsprechenden Daten gespeichert oder es folgen weitere Unterordner zur Datenspeicherung. Nur so ist ein übersichtliches Speichern möglich und es wird gewährleistet, dass die Dateien auf der Festplatte schnell gefunden werden. <a href="http://derspeicherplatz.de">Externe Festplatten</a> eignen sich natürlich genau so.</p>
<p>Das Abspeichern der Daten auf der Festplatte oder externen Festplatten sollte stets nach Themen- bzw. Sachgebieten erfolgen. So habe ich zum Beispiel auf der Festplatte im Laufwerk „D“ einen Ordner für die Steuer erstellt. Darunter folgen dann weitere Unterordner, wie z.B. Steuer_2007, Steuer_2008 und Steuer_2009. Im Unterordner „Steuer_2007“ sind Daten gespeichert, die die Steuer 2007 betreffen, wie z.B. eine Excel-Datei, die die Krankheitskosten auflistet und die Word-Datei, die das Begleitschreiben zur Einkommenssteuererklärung an das Finanzamt beinhaltet. Ähnlich verfahre ich beim Abspeichern der Bilder auf der Festplatte. Hier sortiere ich nach Jahr, Datum und Ereignis der Aufnahmen.</p>
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